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Unternehmensteuerreform 2008
Die Unternehmensteuerreform 2008 wird für alle Angehörigen des steuerberatenden Berufs zur großen Herausforderung.Ab 2008 kommen auf Kapitalgesellschaften wie auch Personenunternehmen einschneidende Veränderungen zu. Noch vor der politischen Sommerpause 2007 soll das Gesetz verabschiedet werden. Im Vordergrund steht die Senkung des Steuersatzes für Kapitalgesellschaften auf 15 %; im Gegenzug wird Personenunternehmen die Möglichkeit eingeräumt, steuerliche Vergünstigungen für nicht entnommene Gewinne in Anspruch zu nehmen. Eine Gewerbesteuer für Freiberufler wird es nicht geben, aber weiterhin Ermäßigungen für Gewerbetreibende (natürliche Personen) im Anrechnungsverfahren bei der Einkommensteuer.
Ab 2009 wird auch der private Bereich bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften und Vermögensumschichtungen von diversen Neuregelungen betroffen sein. Die Einführung einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % ist zu beachten. Die Besteuerung der Veräußerungsgeschäfte im Immobilienbereich ändert sich nicht.
Die nachfolgende Gliederung beinhaltet die Eckpunkte des Referentenentwurfs vom 5.2.2007.
Unternehmensteuerreform 2008, ca. 190 Seiten, gebunden, 20,00 Euro (zzgl. 7% USt)
Inhaltsverzeichnis
- Regelungen der Einkommensteuer
- Neues Teileinkünfteverfahren für betriebliche Dividenden und deren Kosten
- Gewerbesteuer als nichtabzugsfähige Ausgabe
- Zinsschrankenregelung gem. § 4h EStG-E (Zinsen sind nur noch bis zur Höhe von 30 % des Gewinns vor Zinsen abzugsfähig); Zinsvortrag
- Neue Grenzen für GWGs
- Neureglung der Begünstigungsnorm des § 7g EStG
- Regelung über die Abzugsteuern §§ 32d/43a EStG-E (25 % ab 2009)
- Anwendungsbereich der Abzugsteuern
- Erweiterung des § 20 EStG wegen der Abzugsteuer
- Neuer Sparer-Pauschbetrag
- Günstigerprüfung im Rahmen der Antragsveranlagung
- Verlustverrechnung bei den Abzugsteuern
- Bedeutung und Behandlung der Kirchensteuer
- Behandlung der Altverluste aus "Spekulationsgeschäften" bis 2013
- Ausgleichsmöglichkeit von Verlusten aus Wertpapierveräußerungsgeschäften mit den übrigen Einkünften aus Kapitalvermögen
- Bedeutung der Verlustverrechnungstöpfe
- Sachverhalte, die nicht der Abzugsteuer unterliegen; insbesondere Zinsen aus Privatdarlehen
- Neureglung des § 23 EStG
- Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne, § 34a EStG
- Steuersatz 28,25 %
- Nur für Bilanzierende
- Gesonderte Feststellung des begünstigten Gewinns
- Nachversteuerung und Nachversteuerungstatbestände
- Bedeutung bei Mitunternehmerschaften
- Zwangsauflösungen
- Gewerbesteueranrechnung (Erhöhung auf das 3,8 fache)
- Körperschaftsteuer
- Wegfall der Begünstigung der Wertpapierleihe
- Streichung des bisherigen § 8a KStG und Anwendung der Zinsschranke gem. § 8a KStG n.F.
- Zinszahlung an nahestehende Personen
- Wegfall der Mantelkaufregelung gem. § 8 Abs. 4 KStG und Neuregelung im § 8c KStG-E
- Senkung des KSt-Satzes auf 15 %
- Gewerbesteuer
- Gravierende Verschärfung der Hinzurechnungsregelungen, § 8 Nr. 1 GewStG-E
- Gewerbeverlustvortragsbeschränkung in § 10a GewStG nach dem Vorbild des § 8c KStG-E
- Senkung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 %; Wegfall des Freibetrags und des Staffeltarifs
Solange der Vorrat reicht.


