Gesetz über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes sowie zur Änderung anderer Gesetze

Das Land Niedersachsen beabsichtigt als erstes Bundesland, ein Mediations- und Gütestellengesetz (Nds. MedG) zu erlassen. Das Gesetz, dass als Entwurf des Niedersächsischen Justizministeriums  vorliegt, regelt unter anderem die Voraussetzungen, unter denen ein  Mediator bzw. eine Mediatorin staatlich anerkannt werden kann. Neben der Verpflichtung zur Weiterbildung wird auch eine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung statuiert. Für das Verfahren der staatlichen Anerkennung einer Mediatorin bzw. eines Mediators soll nach dem Gesetzentwurf die Präsidentin bzw. der Präsident des OLG Braunschweig zuständig sein. Der Steuerberaterverband Niedersachsen hat unter Federführung von Vizepräsidentin Kollegin StB/vBP Elke Knühmann eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf erarbeitet.

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