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Umstrukturierungen von Unternehmen ab 1.1.2008

Für den steuerlichen Berater stellt sich stets die Frage der optimalen Rechtsform für seine Mandanten. Unabhängig von den zivilrechtlichen Voraussetzungen sind die strategischen steuerlichen Überlegungen in dieser Hinsicht vielfältig und kompliziert. Insbesondere die Veränderungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 zwingen dazu, über die optimale Rechtsform nachzudenken. Dabei sind die zu berücksichtigenden Aspekte vielschichtig:
  1. für Kapitalgesellschaften
    • abgesenkter Steuersatz für Kapitalgesellschaften
    • Thesaurierungssteuersatz von ca. 30 %
    • Steuerfreie Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften
    • Steuerfreie Vereinnahmung von Dividenden
    • Abzugsfähigkeit von Gehaltsaufwendungen
    • Pensionsrückstellungen
    • Risiko von vGA's
  2. für Personengesellschaften
    • ggf. niedrigere Gesamtsteuerbelastung
    • Thesaurierungssteuersatz gem. § 34 a EStG
    • Anrechenbarkeit der Gewerbesteuer
    • Besserstellung auch nach dem geplanten Schenkung-/ Erbschaftsteuergesetz
    • Verlustnutzung auf Ebene des Gesellschafters

Darüber hinaus spielen bei der Frage der optimalen Rechtsform auch die Veränderungen der Gewerbesteuer insbesondere in Betriebsaufspaltungsfällen eine wesentliche Rolle. Die Wege aus der Betriebsaufspaltung ohne Aufdeckung der stillen Reserven gehen nur über das Umwandlungssteuerrecht.

Des Weiteren hat sich das Umwandlungssteuerrecht durch die Änderungen des SEStEG erheblich gewandelt. Insbesondere die hierdurch eingetretenen Veränderungen für die Einbringungsfälle des § 20 ff UmwStG sind beachtlich.

 

Umstrukturierungen von Unternehmen ab 1.1.2008

ca. 270 Seiten, gebunden, 20,00 Euro (zzgl. 7% USt)

Inhaltsverzeichnis

  1. Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensumstrukturierung
  2. Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen §§ 3 - 10 UmwStG
  3. Verschmelzung von Kapitalgesellschaften §§ 11 - 13 UmwStG
  4. Spaltung von Kapitalgesellschaften § 15 UmwStG
  5. Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften §§ 20 ff UmwStG
  6. Umwandlung von Personenunternehmen in Personengesellschaften § 24 UmwStG

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