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Die Künstlersozialabgabe der Unternehmer

Zur Künstlersozialabgabe sind alle Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen, um deren Werke für ihre Unternehmen zu nutzen und in diesem Zusammenhang Einnahmen zu erzielen.

Zu den Unternehmern im Sinne des KSVG gehören auch Freiberufler wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte etc., die einen Flyer, eine Patienten- bzw. Mandanteninformation von einem freien Grafiker gestalten oder ein Logo für die Kanzlei oder die Praxis entwerfen lassen. Auch die von einem Webdesigner entwickelte Website ist ein grafisches, also künstlerisches Werk, für das Abgaben zu zahlen sind. Bisher prüften zehn Betriebsprüfer der KSK bundesweit und forderten für 2006 über 14 Mio. € Künstlerabgaben nach. Für die Deutsche Rentenversicherung prüfen nun über 3.600 Prüfer; der Begriff "Kommando KSK" wurde bereits geprägt!

 

Die Künstlersozialabgabe der Unternehmer, ca. 110 Seiten, gebunden, 10,00 Euro (zzgl. 7% USt)

Inhaltsverzeichnis

  1. Neuregelung der Arbeitgeberprüfung
    • Aufgabenverteilung
    • Vorbereitung Arbeitgeberprüfung
  2. Abgabepflicht nach dem KSVG
    • Unternehmerbegriff
    • Klassische Unternehmen
    • Eigenwerbung/Öffentlichkeitsarbeit treibende Unternehmen
    • Generalklausel
    • Ausgleichsvereinigungen: Abbau von Bürokratie
    • Folgen der Abgabepflicht
  3. Künstlersozialabgaben der Unternehmen
    • Bemessungsgrundlage
    • Entgeltbegriff
    • Kunst- bzw. Publizistikbegriff
    • Selbständigkeit
    • Abgabesätze
    • A - Z Künstlersozialversicherung
    • Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung

Solange der Vorrat reicht.

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