Die Kosten für ein Arbeitszimmer können vorerst wieder von der Steuer abgezogen werden

Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter mit einem Erlass (IV A 3 - S 0623/09/10001) angewiesen, die Kosten für die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers vorläufig wieder anzuerkennen. Damit können Arbeitnehmer und Selbständige, die einen Teil ihrer Arbeit von zu Hause erledigen, sich auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom August (Az.: VI B 69/09) berufen. Die obersten deutschen Finanzrichter haben erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des geltenden (faktischen) Abzugsverbots geäußert.

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