Behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastungen
Mit Urteil vom 22.10.2009 (Az.: VI R 7/09) ließ der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für den behindertengerechten Umbau seines Wohnhauses zum Abzug als außergewöhnliche Belastungen zu. Ein durch die Aufwendungen erlangter Gegenwert blieb dabei außer Betracht.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 22.10.2009 (Az: VI R 7/09)
Pressemitteilung des BFH Nr.109 vom 23.12.2009

