Schutz von Berufsgeheimnisträgern: Steuerberater müssen einbezogen werden

Scharfe Kritik übt der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. an der Absicht der Bundesregierung, allein für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte den gesetzlichen Schutz vor strafprozessualen Maßnahmen stärken zu wollen. Der Verband fordert, in diesen Schutzbereich zwingend auch die Steuerberaterinnen und Steuerberater einzubeziehen.

PDF-Icon Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier...

 

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