Seminar für Kolleginnen und Kollegen

Donnerstag, 29. April 2010 12:49

Seminaranmeldung als PDF-Dokument

Aktuelles Handelsrecht 2010

Aktuelle Informationen über die geänderten Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen, neue Bescheinigungsformulierungen und die Übergangsvorschriften für das BilMoG!

Da sich die Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen geändert haben, wurde die IDW-Stellungnahme HFA 4/1996 durch den Standard IDW S 7 ersetzt. Gleichzeitig sind die Bescheinigungsformulierungen an berufsübliche Formate der Berichterstattung durch Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer und dem Institut der Wirtschaftsprüfer angepasst worden. Die neuen Grundsätze sind auf die Erstellung von Jahresabschlüssen für Berichtszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2009 beginnen, können aber auch auf frühere Berichtszeiträume angewandt werden.

Das BilMoG ist am 29.05.2009 in Kraft getreten. Die erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften, Beibehaltungs-, Fortführungs- und Übergangswahlrechte sowie andere Erleichterungen sind im Einführungsgesetz zum HGB (EGHGB) geregelt. Dadurch eröffnen sich vielfältige bilanzpolitische Möglichkeiten zur Stärkung des Eigenkapitals, die unter Einbeziehung der IDW-Stellungnahme zu den Übergangsvorschriften (IDW RS HFA 28) dargestellt werden.

Neben den Übergangsvorschriften werden weitere Rechtsänderungen durch das BilMoG behandelt, wie die Aktivierung von Herstellungskosten, deren Pflicht- und Wahlrechtsbestandteile und der Ansatz degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit. Dabei wird auf die Stellungnahmen des IDW (RS HFA 31 und RH HFA 1.015) eingegangen.

Abschließend erhalten Sie einen Überblick über aktuelle BGH-Entscheidungen zum Handelsrecht.

Inhalt

  1. Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (BStBK und IDW S 7)
  2. Bescheinigungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen (neue Verlautbarungen der BStBK und des IDW)
  3. Übergangsvorschriften und bilanzpolitische Maßnahmen beim Übergang auf das BilMoG (IDW RS HFA 28)
  4. Aktivierung von Herstellungskosten (IDW RS HFA 31)
  5. Zulässigkeit degressiver Abschreibungen in der Handelsbilanz nach Einführung des BilMoG (IDW RH HFA 1.015)

Referent:
Prof. Dr. H.-Michael Korth, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Hannover
Hans-Christoph Seewald, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Bremen

Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 100.00 umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage und die erweiterte Pausenbewirtung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbuchung des Seminars ausnahmsweise nicht berücksichtigen können, werden wir Sie benachrichtigen.

Datum / Ort

29.04.2010, Bad Zwischenahn, Gesellschaftshaus Ohrweger Krug,  14.30 - 18.00 Uhr , -ausgebucht-
29.04.2010, Bad Zwischenahn, Gesellschaftshaus Ohrweger Krug,  9.00 - 12.30 Uhr , -ausgebucht-

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