EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Flugbenzin

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Besteuerung von Luftfahrtbetriebsstoffen (Flugbenzin und Kerosin) vorgelegt.

Nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2003/96/EG haben die Mitgliedstaaten Lieferungen von Energieerzeugnissen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten Luftfahrt von der Energiesteuer zu befreien. Von privater Luftfahrt ist nach der gemeinschaftsrechtlichen Definition auszugehen, wenn das Flugzeug zu anderen als kommerziellen Zwecken genutzt wird. Fraglich ist, ob die Ausnahme von der Befreiung nur für die sog. Sportfliegerei gilt.

Von der Entscheidung des EuGH hängt es ab, ob Deutschland aufgrund des geltenden Gemeinschaftsrechts verpflichtet ist, alle in der Luftfahrt eingesetzten Kraftstoffe von der Energiesteuer (Mineralölsteuer) zu befreien, wenn der Einsatz von Flugzeugen erwerbsbezogenen Zwecken dient. Nach der gegenwärtigen Besteuerungspraxis wird die Steuerbefreiung grundsätzlich nur Luftfahrtunternehmen mit einer entsprechenden luftverkehrsrechtlichen Betriebsgenehmigung gewährt.

Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.

Pressemitteilung des BFH Nr. 13 vom 17.2.2010

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