Die Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der Körperschaftsteuer sind verfassungswidrig
§ 36 Abs. 3 und 4 KStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 17.11.2009 (Az.: 1 BvR 2192/05) entschieden.
Das BverfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, spätestens mit Wirkung zum 1.1.2011 für die noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Neuregelung zu treffen.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BVerfG veröffentlicht.
Beschluss vom 17.11.2009 (Az.: 1 BvR 2192/05)
Pressemitteilung des BVerfG Nr. 9 vom 19.2.2010

