OFD Magdeburg zur vorzeitigen Anforderung von Steuererklärungen 2009
Wie die OFD Magdeburg mit Schreiben vom 2.3.2010 mitteilte, wird die vorzeitige Anforderung von Steuererklärungen 2009 - bei Fällen in denen sich für den Veranlagungszeitraum 2008 eine Abschlusszahlung von mehr als 10.000 Euro ergeben hat - aus technischen Gründen zum 31.5.2010 nicht durchgeführt werden können. Dieser Abgabetermin ist auf den 30.6.2010 verschoben worden. Die weiteren angekündigten Anforderungsläufe werden laut OFD wie geplant stattfinden.

