ELENA und die Vorratsdatenspeicherung
Am 2. März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht den Datenschutz in Deutschland erheblich gestärkt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass „sparsam" mit Daten umgegangen werden muss. Dieses Urteil verstärkt nach Ansicht des Steuerberaterverbandes Niedersachen Sachsen-Anhalt e.V. die Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des im Jahr 2010 eingeführten Verfahrens zum elektronischen Entgeltnachweis (ELENA).
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