Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz: Verfassungswidrige Benachteilung der Kleinfamilie von Mutter und Kind?
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Beschluss vom 16.12.2009 (Az.: II R 67/08) den Senator für Finanzen der Freien und Hansestadt Hamburg aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Damit wird ihm die Gelegenheit gegeben, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Hamburgische Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG) dadurch gegen das Grundgesetz (GG) verstößt, dass die Zweitwohnung eines Alleinerziehenden von der Steuer erfasst wird, während Zweitwohnungen von verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Eltern von der Zweitwohnungsteuer ausgenommen sind.
Art. 6 Abs. 1 GG schützt auch die aus einer alleinerziehenden Mutter und ihrem Kind bestehende Gemeinschaft. Dieser Schutz betrifft die Familie vorrangig als Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, zu der nach der vorläufigen Sicht des BFH auch die schulische Ausbildung gehört. Aus Sicht des Gerichts stellt sich die Frage, ob eine Regelung, nach der vergleichbare verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Personen begünstigt werden, während eine aus einer Mutter und einem noch in der Schulausbildung befindlichen Kind bestehende Familie ausgeschlossen wird, mit dem GG vereinbar ist.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Beschluss vom 16.12.2009 (AZ: II R 67/08)
Pressemitteilung des BFH Nr. 20 vom 10.03.2010

