Vorsicht beim Verzicht auf die Buchführung
Immer häufiger ist in Publikationen zu lesen, dass Einzelkaufleute nach dem neuen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG, von der Pflicht zur Buchführung, Inventur und Jahresabschlusserstellung befreit sind. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. informiert darüber, dass Einzelkaufleute, insbesondere Handwerksbetriebe, sich nicht auf diese pauschale Aussage verlassen sollten.
Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier...

