Dienstwagenbesteuerung: BFH bestätigt mehrfache Anwendung der Ein-Prozent-Regelung
Führt der Steuerpflichtige kein Fahrtenbuch, so ist der private Nutzungsanteil eines betrieblichen Fahrzeugs pauschal mit ein Prozent des inländischen Listenpreises zu bemessen. Fraglich war bislang, ob die Regelung auf alle zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeuge einzeln, also mehrfach anzuwenden ist, wenn nur eine Person die Fahrzeuge auch privat nutzt. Die Finanzverwaltung hatte für diesen Fall die Anweisung erlassen, die Ein-Prozent-Regelung nur einmal anzuwenden, und zwar für das Fahrzeug mit dem höchsten Listenpreis.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 9.3.2010 (VIII R 24/08)
