Firmeninternes Public Viewing und die Lohnsteuer

Die Fußball-Weltmeisterschaft hat endlich begonnen und in Betrieben wird gemeinsam Fußball geschaut, weil viele Spiele unter der Woche in die reguläre Arbeitszeit fallen. „Arbeitgeber sollten dabei beachten, dass firmeninterne Veranstaltungen, also auch das Public Viewing, steuerliche Auswirkungen haben können“, sagt Elke Knühmann, Vizepräsidentin des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.

 Die ausführliche Pressemitteilung finden Sie hier...

 

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