Seminar für Kollegen/innen und qualifizierte Mitarbeiter

Mittwoch, 23. Juni 2010 16:56

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Arbeitnehmer mit Auslandsbezug *

Lohnsteuer International

Wegen der fortschreitenden Globalisierung kommt der Entsendung von Beschäftigten in das Ausland und der Entsendung von Mitarbeitern aus dem Ausland in das Inland eine zunehmende Bedeutung zu. Die damit verbundenen steuerrechtlichen Besonderheiten hat der Steuerberater entweder im Lohnsteuerabzugsverfahren oder mit der für den Mitarbeiter zu erstellenden Einkommensteuererklärung anzuwenden.
Fragen stellen sich z. B. im Zusammenhang mit der Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA, Anwendung einer Rückfallklausel oder der Steuerfreistellung durch den Auslandstätigkeitserlass. Auch muss exakt ermittelt werden, in welcher Höhe Arbeitslohn steuerfrei bleibt und dann eventuell dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Auch gilt es zu klären, welche Kostenabzüge in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
In der Seminarveranstaltung erfahren Sie anhand zahlreicher Beispiele anschaulich und praxisnah, wie derartige Fälle rechtssicher abgerechnet werden.
Die aktuellen Rechtsänderungen und Urteile der Finanzgerichte werden aufgezeigt und Hinweise gegeben, wie Sie diese umsetzen können. Außerdem werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Inhalt

Besteuerung von Arbeitslohn und Steuerpflicht

  • Unbeschränkte Steuerpflicht (Welteinkünfte)
  • Beschränkte Steuerpflicht (inländische Einkünfte)
  • Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht / unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
  • Wechsel der Steuerpflicht

Steuerfreiheit nach dem Auslandstätigkeitserlass

  • BMF-Schreiben vom 31.10.1983
  • Anwendungsvoraussetzungen
  • Ermittlung des begünstigten Arbeitslohns
  • Verhältnis Lohnsteuerabzugsverfahren / Einkommensteuererklärung
  • Progressionsvorbehalt / Rückfallklausel
  • Auswirkungen auf den Werbungskosten- und Sonderausgabenabzug

Besteuerungsrecht nach Doppelbesteuerungsabkommen

  • Verhältnis DBA / nationales Steuerrecht
  • Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (Befreiungsmethode, Anrechnungsmethode)
  • Besteuerung im Ansässigkeitsstaat bzw. Tätigkeitsstaat
  • Neues zur 183-Tage-Regelung (Änderung OECD-MA, Berechnung der 183-Tage-Frist, Arbeitgeber ist nicht im Tätigkeitsstaat ansässig, Zahlungen zu Lasten einer ausländischen Betriebsstätte)
  • Ermittlung des begünstigten Arbeitslohns (z. B. Abfindungszahlung, Tantiemen, Altersteilzeit, betriebliche Altersversorgung)
  • Progressionsvorbehalt: Einzelfragen zur Ermittlung
  • Rückfallklausel nach DBA bzw. § 50d Abs. 8 EStG

Auslandsentsendung und Lohnsteuerabzugsverfahren

  • Verpflichtung zum Lohnsteuerabzugsverfahren (inländischer Arbeitgeber, ständiger Vertreter)
  • Lohnsteuerabzugsverfahren bei unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen
  • Arbeitslohnfragen (z. B. Nettolohnvereinbarung, Übernahme von Steuerberatungskosten, Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG, gemischt veranlasste Reisen ins Ausland)

Berücksichtigung von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Rentenbesteuerung

  • Reisekostenabrechnung und Entsendungsfälle
    (BMF-Schreiben v. 21.12.2009 und v. 5.3.2010)
  • Doppelte Haushaltsführung, Umzugskosten und weitere Werbungskosten
  • Kinderberücksichtigung (Auslandskinder)
  • Einschränkung des Kostenabzugs nach § 3c EStG
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen - § 35a EStG
  • Vorsorgeaufwendungen / Rentenzahlungen und Auslandsbezug
  • Kinderbetreuungskosten / Schulgeld

Referent:
Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf

Uhrzeit:
von 14.00 - 18.00 Uhr

Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 100.00 umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbuchung des Seminars ausnahmsweise nicht berücksichtigen können, werden wir Sie benachrichtigen.

Hinweis

Dieses Seminar wird Ihnen inhaltsgleich in Sachsen-Anhalt von unserer Tochter, der Studien-Akademie GmbH (SAM), Magdeburg, angeboten.

Zur Webseite der SAM geht es hier...

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