Seminar für Kollegen/innen und qualifizierte Mitarbeiter
Mittwoch, 23. Juni 2010 09:12Seminaranmeldung als PDF-Dokument
Kinder im Steuerrecht *
Aufwendungen zu Gunsten von Kindern können in vielfältiger Weise steuerlich berücksichtigt werden. Gerade einkommensteuerrechtlich haben sich in den letzten Monaten erhebliche Veränderungen, z. B. durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, das Familienleistungsgesetz, die Neufassung der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs und durch neue Urteile zur Gewährung von Freibeträgen für Kinder ergeben. Auf diese und weitere aktuelle Entwicklungen werden wir in der Seminarveranstaltung praxisnah im Detail eingehen. Die Rechtsänderungen, neue Entscheidungen der Finanzgerichte und Verwaltungsanweisungen werden in nachvollziehbaren Beispielsfällen dargestellt.
Aktuelle Neuerungen
- Familienleistungsgesetz (Erhöhung Kindergeld/Kinderfreibetrag/Abzug von Kinderbetreuungskosten nach § 9c EStG)
- Aktuelles zur Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes (häusliches Arbeitszimmer, Abgeltungsteuer, Studienkosten und Werbungskostenabzug)
- Ausblick: Neue Eintragungen in der Einkommensteuererklärung 2010
Elterngeld
- Betriebliche Altersversorgung mindert Elterngeld
- Ermittlung der Lohnsteuerbelastung beim Elterngeld
- Steuerklassenwahl / Faktorverfahren ab 2010 und Elterngeld
- Progressionsvorbehalt und Elterngeld
Kindergeld / Freibetrag für Kinder
Vergleichsberechnung
- Berechnungsbeispiele und aktuelle Entwicklung
- Nachträgliche Kindergeldgewährung
- Übertragung von Freibeträgen für Kinder
Berücksichtigung von minderjährigen Kindern
Berücksichtigung von volljährigen Kindern
- Altersgrenzen – Absenkung auf das 25. Lebensjahr verfassungsgemäß?
- Kinder in Berufsausbildung, in der Übergangszeit, ohne Ausbildungsplatz
- Eigene Einkünfte und Bezüge von volljährigen Kindern und aktuelle Entwicklungen
(Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, häusliches Arbeitszimmer, Berufsschulfahrten, pauschal versteuerter Arbeitslohn, Investitionsabzugsbetrag, Berücksichtigung von Sozialversicherungsaufwendungen, Vollerwerbstätigkeit, Mini-Job) - Kindergeld/Freibeträge für Kinder und grenzüberschreitende Sachverhalte
- Verfahrensrechtliche Aspekte (z. B. zeitlicher Regelungsumfang eines Aufhebungsbescheids, BFH v. 26.11.2009)
Berücksichtigung von behinderten Kindern
- Kindergeld / Freibetrag für Kinder: Altersgrenzen und Beispielsfälle
- Nachweis der Behinderung / Ursächlichkeit der Behinderung
- Einkunfts- und Bezugshöhe: Auswirkungen auf die Kindergeld- oder Kinderfreibetragsgewährung
- Übertragung des Pauschbetrags für behinderte Menschen
- Fahrtkostenabzug
Abzug von Kinderbetreuungskosten
- Überblick über § 9c EStG
- Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
- Nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten: Abzug als Sonderausgaben
- Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahe Dienstleistun-gen/Beschäftigungsverhältnisse (BMF-Schreiben v. 15.02.2010)
- Berechnung der Abzugshöhe / Konkurrenzregelungen
- Kostennachweis und aktuelle Entwicklungen
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Neues aus der Rechtsprechung
- Berechnung des Entlastungsbetrags - Zeitanteiligkeit
- Haushaltszugehörigkeit und Einzelfragen
- Begriffsbestimmung: alleinstehende Person
- Nachträgliche Kindergeldgewährung
Kinder und weitere einkommensteuerrechtliche Berücksichtigungsmöglichkeiten
- Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
- Unterhalts- und Berufsausbildungsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen: Abzugsbetrag und Berechnungsbeispiele, Grenzbeträge 2010
Kinder und steuerliche Begünstigung bei Arbeitgeberzuwendungen
- Steuerfreie Kindergartenzuschüsse
- Lohnsteuerpauschalierung von Erholungsbeihilfen
- Geburtsbeihilfen und 44-€-Freigrenze
- Kinder und betriebliche Altersversorgung
Aktuell eintretende Entwicklungen werden berücksichtigt.
Referent:
Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf
Uhrzeit:
von 9.00 - 13.00 Uhr
Die Gebühr je Teilnehmer beträgt Euro 100.00 umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22a UStG und beinhaltet auch die Kosten für die Arbeitsunterlage sowie die erweiterte Pausenbewirtung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Sollten wir Ihre Anmeldung wegen Überbuchung des Seminars ausnahmsweise nicht berücksichtigen können, werden wir Sie benachrichtigen.

