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Die GmbH & Co. KG im Handels- und Steuerrecht


Als Rechtsform für mittelständische Unternehmen, insbesondere Familienunternehmen, ist die GmbH & Co. KG nach wie vor sehr beliebt. Daran haben weder das MoMiG noch das BilMoG etwas geändert. Bei der handelsrechtlichen Bilanzierung und der steuerlichen Gewinnermittlung für 2009 müssen jedoch zahlreiche Gesetzesänderungen berücksichtigt werden. Das Seminar erläutert allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze nach der Bilanzrechtsreform und spezielle Arbeitstechniken für den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG. Auch den Verlusten und dem Sonderbetriebsvermögen der Kommanditisten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ausführlich beantwortet das Seminar die Frage, wie die GmbH & Co. KG in der Krise beraten werden muss.

 

Die GmbH & Co. KG im Handels- und Steuerrecht

ca. 95 Seiten, gebunden, 20,00 Euro (zzgl. 7% USt)
Rechtsstand, bzw. Erscheinungsdatum: März 2010

Inhaltsverzeichnis

I.  Die GmbH & Co. KG als Krisenmandat
  • Prüfung der Going-concern-Prämisse
  • Rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses
  • Insolvenzantragspflicht gem. § 15a InsO n.F.
  • Hinweis- und Warnpflichten des Steuerberaters
  • Steuerfalle: Vorzeitiger Wegfall negativer Kapitalkonten

II. Die handels-/steuerrechtliche Gewinnermittlung für 2009

  • Allgemeine Grundsätze zur Rechnungslegung
  • Darlehensgewährung der Komplementär-GmbH an die KG
  • Arbeitstechnik für den Jahresabschluss der GmbH & Co. KG
  • Brennpunkt: Gewinnvorab versus Sondervergütung
  • Rechtsverhältnisse der GmbH-Geschäftsführer 
  • Verbuchung der Gewinn- und Verlustanteile unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontenmodells
  • Ausweis negativer Kapitalanteile der Kommanditisten

III. § 15a EStG als neues Prüffeld der Finanzverwaltung

  • Die Eckpunkte des § 15a EStG
  • Kapitalkonto i.S. des §15a Abs. 1 Satz 1 EStG
  • Verlustausgleich bei weitergehender Außenhaftung
  • Auswirkung von Einlagen: der neue § 15a Abs. 1a EStG

IV. Sonderbetriebsvermögen als steuerliche Gefahrenquelle

  • Veräußerung und Übertragung von Anteilen
  • Übertragung in eine gewerbliche geprägt GmbH & Co. KG
  • Anteile an einer Komplementär-GmbH als funktional wesentliche Betriebsgrundlage (OFD-Münster)

Solange der Vorrat reicht.

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