Keine Grundsteuerbefreiung für einen islamischen Kulturverein ohne Körperschaftstatus
Die Beschränkung der vom Grundsteuergesetz gewährten Grundsteuerbefreiungen auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist verfassungsgemäß. Einem islamischen Kulturverein, dem nicht der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen ist, ist daher die Grundsteuerbefreiung versagt.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 30.06.2010 (AZ: II R 12/09)
Pressemitteilung des BFH Nr. 71 vom 18.08.2010
Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)
Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.
Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

