Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus
Der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, ist zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 21.04.2010 (AZ: VI R 26/09)
Pressemitteilung des BFH Nr. 72 vom 18.08.2010
Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)
Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.
Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

