Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus (Änderung der Rechtsprechung)

Ein Kind, das auf einen Ausbildungsplatz wartet oder sich zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, ist auch für die Monate beim Kindergeldberechtigten als Kind zu berücksichtigen, in denen es einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht. Bei der Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge des Kindes sind daher dessen Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit einzubeziehen.

Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.

Urteil vom 17.06.10 - III R 34/09

Pressemitteilung des BFH Nr. 74 vom 25.08.2010

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Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)

Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.

Excelicon Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

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