Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer
Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Offen ließ der BFH, ob ein Leiharbeitnehmer, der vom Verleiher für die gesamte Dauer seines Dienstverhältnisses dem Entleiher überlassen wird, über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 17.06.10 - VI R 35/08
Pressemitteilung des BFH Nr. 73 vom 25.08.2010
Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)
Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.
Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

