Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des BMF-Schreibens vom 27. Mai 2003 IV A 6 -S 2140- 8/03 (BStBl I 2003, 240) sind nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen möglich, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll, unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll, werden nicht erfasst.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 14.07.10 (AZ: X R 34/08)
Pressemitteilung des BFH Nr. 75 vom 01.09.2010
Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)
Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.
Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

