Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer. Der Bundesfinanzhof hat  mit Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.

Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.

Urteil vom 15.06.10 (AZ: VIII R 33/07)

Pressemitteilung des BFH Nr. 78 vom 08.09.2010

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Download: EDV-Arbeitskreis (Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück)

Wie im Seminar EDV-Arbeitskreis angekündigt, können Sie sich hier die Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück herunterladen.

Excelicon Tabellen für Mietwohngrundstück/Geschäftsgrundstück (Größe ca. 25 KB)

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