Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschule vor 2008 nicht als Sonderausgabe abziehbar

An eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld kann bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden.

Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.

Urteil vom 19.10.2011 (AZ: X R 48/09)

Pressemitteilung des BFH Nr. 1 vom 4.1.2012

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