Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer und Richter bildet das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
Die Entscheidungen sind auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteile vom 27.10.11 (AZ: VI R 71/10,) und vom 8.12.2011 (VI R 13/11)
Pressemitteilung des BFH Nr. 6 vom 25.01.2012.

