An eine nicht anerkannte inländische Ergänzungsschule geleistetes Schulgeld kann bis zum Veranlagungszeitraum 2007 nicht als Sonderausgabe abgezogen werden.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 19.10.2011 (AZ: X R 48/09)
Pressemitteilung des BFH Nr. 1 vom 4.1.2012