Beratungskosten eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen für ein Verständigungsverfahren über die Besteuerung einer Anteilsveräußerung stellen keine Veräußerungskosten dar und mindern nicht den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn (§ 17 Abs. 2 EStG).
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 9.10.2013 (AZ: IX R 25/12)
Pressemitteilung des BFH Nr. 85 vom 4.12.2013