Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen), unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 12.11.2013 (AZ: VIII R 36/10)
Pressemitteilung des BFH Nr. 14 vom 12.2.2014