BMF: Angabe der Anschrift in Rechnungen
Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH umgesetzt, nach der eine sog. Briefkastenanschrift eine ausreichende Rechnungsangabe darstellt.
Mit Schreiben vom 7.12.2018 hat das BMF die Rechtsprechung des EuGH und des BFH umgesetzt, nach der eine sog. Briefkastenanschrift eine ausreichende Rechnungsangabe darstellt.
[vc_row el_class="css_individuell_posts"][vc_column css=".vc_custom_1453901736908{padding-right: 5% !important;padding-left: 5% !important;}"][vc_column_text]Hannover, Dezember 2018 – Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat dem Vorschlag des Vorstandes der [...]
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hat am heutigen Tag dem Vorschlag des Vorstandes zugestimmt und Prof. Dr. H.-Michael Korth zum Präsidenten der Wirtschaftsprüferkammer Niedersachsen ernannt. Seine Amtszeit beginnt zum Januar 2019. Wir beglückwünschen unseren Ehrenpräsidenten zu dieser Ernennung.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 61. Sitzung am 8. November 2018 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (sog. JStG 2018) angenommen.
Das BMF hat mit Schreiben vom 26.11.2018, IV C 6 – S 2142/17/10002 :013, die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekanntgegeben.
„Es gelingt uns einfach nicht, unsere Leistungen gut zu verkaufen!“ …ist die meistgehörte Antwort auf die Frage nach der größten [...]
Der Markt für Kanzleiverkäufe hat sich verändert. Statt der bisherigen Alternativen: „Kanzlei gründen oder kaufen“, stellt sich nunmehr die grundsätzliche [...]
Die eigene Leistung zu „verkaufen” haben die wenigsten Steuerberater gelernt. Das tägliche Geschäft lässt meistens nur wenig Zeit übrig, um [...]
Die Luft für den 6-%-Zinssatz im Steuerrecht wird dünn: Hier hat sich in den letzten Monaten – und insbesondere jüngst – einiges getan. Der Steuerrechtsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) informiert über die aktuellen Entwicklungen.
Es gab sie schon einmal - die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Steuerbefreiung entfiel zuletzt ab dem Veranlagungszeitraum 2004 im Rahmen der Umsetzung von Einsparvorschlägen mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004. Nun kehr das steuerfreie Job-Ticket zurück!