BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter
Der BFH hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben. [...]